Werbungskosten - Welche Kosten kann der Eigentümer steuerlich geltend machen?
Werbungskosten sind bei Mietobjekten nichts anderes als laufende Kosten, die zur Erzielung von Einkünften - hier Mieteinnahmen - notwendig sind.
Das Einkommenssteuergesetz schreibt hierzu
"Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen (§ 9 Abs. 1 EStG)".
"Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Einkunftsarten des in § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 zufliesen (§ 8 Abs. 1 EStG)".
"Der Einkommensteuer unterliegen .... 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ... (§ 2 Abs. 1 EStG)".



