Die Nettomietrendite - oder was nach Abzug aller Kosten übrig bleibt!
Als Vermieter möchten Sie natürlich wissen, was nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. Hierzu müssen Sie von der Netto-Kaltmiete alle nicht umlagefähigen Kosten abziehen. Zu den nicht umlagefähigen Kosten zählen die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten. Erst der verbleibende Jahresreinertrag ist dann mit dem eingesetzten Kapital zu vergleichen.
Auf der Suche - eine erste überschlägige Berechnung!
Für eine erste Vergleichbarkeit von Mietobjekten unter Renditegesichtspunkten ist die Ermittlung des Preis-Mietverhältnisses und die Brutto-Mietrendite von Interesse. Hier zeigen sich schnell die überteuerten Objekte und vielleicht auch das ein oder andere "Schnäppchen".
Preis-Miet-Verhältnis: Kaufpreis ohne Nebenkosten geteilt durch die Jahresnettomiete
Bruttomietrendite: Jahresnettokaltmiete in Prozent des Kaufpreises ohne Nebenkosten